Gemeinde Bozen: Wieder einsprachige Warn- und Hinweisschilder in der Reschenstraße

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Warum kontrolliert die Gemeinde Bozen nicht die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung der von ihr genehmigten Baustellen? So wurden für die Verlegung von Rohren für das Glasfasernetz an der Kreuzung Reschenstraße- Baristraße wieder nur einsprachige Warn- und Hinweisschilder angebracht.

Ausgeführt werden die Arbeiten von der Firma Sensi Srl. aus Revina in der Provinz Trient. Der Verantwortliche wird wahrscheinlich nicht wissen, dass in Südtirol laut Autonomiestatut die Zweisprachigkeitspflicht vorgeschrieben ist.  

Da aber die Arbeiten bis Ende Dezember andauern werden, muss die Gemeinde unbedingt auf eine zweisprachige Beschilderung bestehen, wie sie auch vom Gesetz vorgeschrieben ist. Dabei ist laut Gesetz die deutsche Sprache in der gleichen Schriftgröße Pflicht!

Jede Firma müsste sich vor Baubeginn über die verschiedenen Vorschriften, zu der auch die Zweisprachigkeitspflicht gehört, informieren. Die diesbezüglichen Vorschriften müssten aber auch von der Gemeinde mitgeteilt werden

Der Südtiroler Heimatbund weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Der SHB hat die Stadträtin für Mobilität, Frau Johanna Ramoser, über die einsprachigen Warnhinweise in Kenntnis gesetzt.

Zudem wird der Südtiroler Heimatbund auch dem Regierungskommissariat eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln und darum ersuchen, die vorgesehene Strafe im Höchstausmaß von 2.500 Euro auszustellen. Solange die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen in Südtirol nicht entsprechend geahndet werden, wird sich sonst auch nichts ändern!

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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