Satzung des Südtiroler Heimatbundes

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Der Südtiroler Heimatbund ist die Vereinigung der Südtiroler politischen Häftlinge, er wurde von ihnen am 9. Februar 1974 gegründet.

§ 1: Name, Zweck und Ziel des Südtiroler Heimatbundes (SHB):

1.1 Der Bund führt den Namen " Südtiroler Heimatbund" (SHB) und hat seinen Sitz in Bozen.

1.2 Der SHB ist überparteilich.

1.3 Ziel des SHB ist die Durchsetzung des seit 1919 verwehrten Selbstbestimmungsrechtes, das die Entscheidung über die Wiedervereinigung des geteilten Tirol bis zur Salurner Klause zum Gegenstand hat. Die angestrebte Wiedervereinigung soll entweder durch einen einzigen Volksentscheid oder durch schrittweisen Vollzug verwirklicht werden.

1.4 Der SHB sieht den Weg zur Erreichung dieser Ziele in der Anwendung von friedlichen Mitteln im allgemeinen und des durch internationale Verträge auch von Italien und Österreich anerkannten Rechtes auf Selbstbestimmung im besonderen.


§ 2: Ladiner-Frage:

Der SHB unterstützt in gleicher Weise das Selbstbestimmungsrecht des ladinischen Volkes.


§ 3: Tätigkeit des SHB:

3.1 Zur Erreichung seines Zieles sieht der SHB im Sinne und mit den im §1 festgehaltenen Einschränkungen jede Tätigkeit vor, die seinen Organen dazu geeignet erscheint.

3.2 Der SHB setzt sich gemäß der Zielsetzung seines Gründungsstatutes vom 09.02.1974 für die Wiedererlangung der bürgerlichen Rechte der Personen ein, die im Zusammenhang mit dem Südtirol-Problem politisch verfolgt sind.

3.3 Darüber hinaus sieht der SHB eine allfällige Zusammenarbeit mit jenen Verbänden vor, die sich gleich ihm im Rahmen der Legalität zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und Volksgruppen im Sinne des § 1 dieser Satzungen bekennen und deren Interessen wahrnehmen.

Der Südtiroler Heimatbund gründet seine Ideale auf die freiheitlichen Grundsätze des alten Tirol, auf die Opfer und Leiden der Tiroler bis in die jüngste Zeit und auf den unerschütterlichen Glauben an die unveräußerlichen Rechte unserer Heimat Tirol.

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