Recht auf deutsche Sprache

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SHB- Obmann fordert von Versicherung den Gebrauch seiner Muttersprache

Vor etwa 2 Wochen erhielt Roland Lang von seiner Versicherung einen Brief nur in italienischer Sprache. Da der SHB-Obmann diesbezüglich bereits vor Jahren beim Bozner Verwaltungsgericht einen Prozess angestrebt und gewonnen hatte, forderte er auch bei diesem einsprachigen Schreiben die Versicherungsgesellschaft auf eine deutsche Übersetzung zu liefern. Und erhielt sie auch!

Bereits im September 2014 hatte Lang eine Versicherung vor das Verwaltungsgericht zitiert, da sie auf ein Ersuchen um eine Übersetzung eines Briefes nicht reagiert hatte. Damals stellte das Verwaltungsgericht- Autonome Sektion für die Provinz Bozen einwandfrei fest: „Der Versicherungsnehmer hat das subjektive Recht, dass die vertragsrelevanten Unterlagen auch in deutscher Sprache verfasst sind, damit er sie versteht.“ Und verdonnerte die Versicherung zum Ersatz der Prozesskosten an den Rekurssteller, die insgesamt mit Euro 500,00 beziffert wurden. Da sich Lang selbst verteidigt hatte, erhielt er dieses Geld.

Nach 2 Wochen erhielt nun Lang den Brief in seiner Muttersprache. Sogar der Brieffuß war übersetzt worden. Die Versicherung hatte anscheinend richtig erkannt, dass der Antragsteller im Recht war.

Lobend erwähnt sei in diesem Zusammenhang auch die Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes Südtirol. Die Leiterin, Frau Dr. Priska Garbin, sicherte in dieser Angelegenheit die Unterstützung ihres Amtes zu.

Sehr geehrter Herr Lang, wir haben Ihre Beschwerde an die Versicherung „Generali Cattolica“ wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung bei Mitteilungen die deutsche Sprache zu verwenden, zur Kenntnis erhalten. Sollte  innerhalb eines angemessenen Zeitraumes keine Reaktion seitens des Versicherungsunternehmens eintreffen, zögern Sie bitte nicht, sich wieder an uns zu wenden.

Trotz des Erhalts einer deutschen Übersetzung ist der SHB-Obmann aber mit dem Erreichten nicht zufrieden. Das Recht auf unsere Muttersprache ist ein im Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 574 vom 15.7.1988 festgeschrieben. Es ist damit ein Gesetz. Trotzdem erhalten die deutschen Südtiroler tagtäglich Mitteilungen nur in italienischer Sprache.

Damit wird ein Gesetz und Recht einer Minderheit immer wieder verletzt und sogar die Landesregierung spricht neuerdings die deutschen Südtiroler auf Adressen in italienischer Sprache an. Der Südtiroler Heimatbund wird nicht müde werden, solche Sprachverletzungen an die Öffentlichkeit zu bringen und notfalls auch vor Gericht anzufechten, verspricht Lang.

Roland Lang

Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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Ein Kommentar

  1. Gut so Roland, Suedtirol wird mehr u. mehr italienisiert, das ist die „schleichende“ Uebernahme, es sind auch so viele andere Sachen, nun kommt sogar die Englische Spache mit vielen Worten u. Satzen in unsere Kultur, der Amerikaner hat nun seid seiner Propaganda ueber der Ukraine, in Europa den Fuss in jeder Tuer.

    Suedtirol hilf dir selbst, so hilft dir Gott, nur „Selbstbestimmung“ kann all das aendern.

    Einen Tiroler Gruss
    vom Ander

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