Zweisprachigkeitspflicht gilt auch für die Carabinieri

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Mit diesem Foto, das der Obmann des SHB heute Nachmittag (31.10.2025) neben dem Eingang zur Carabinieri Kaserne in Bozen, Drususstraße, gemacht hat, möchte er daran erinnern, dass in Südtirol alle Warnhinweise laut Dekret des Präsidenten Nr. 574 von 1988 zweisprachig sein müssen.

Die Bauarbeiten bei der Kaserne, in der auch das Legionskommando und damit die höchste Vertretung der Carabinieri in Südtirol untergebracht ist, werden noch knapp zwei Wochen andauern. Deshalb müssen die einsprachigen Schilder, besonders auch jene einsprachigen zur Sicherheit, unverzüglich ausgetauscht werden, so der Südtiroler Heimatbund.

Es nützt wenig, wenn es zur Zweisprachigkeitspflicht die „Vereinigung Art. 6“ gegründet wird, die sich um den verfassungsmäßigen Minderheitenschutz bemüht und die Landesregierung ein Abkommen mit dem Regierungskommissariat zu den Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht unterzeichnet. Es braucht endlich empfindliche Geldstrafen und ein energisches Einschreiten der Zuständigen bei Sprachverletzungen!

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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