Zweisprachigkeitspflicht gilt jetzt auch für die Carabinieri

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Bozner Stadtpolizei überprüft Hinweis auf Sprachverletzung

Bereits am 31. Oktober hatte SHB-Obmann Roland Lang darauf aufmerksam gemacht, dass am Eingang zur Carabinieri Kaserne in Bozen, Drususstraße, die Warn- und Hinweisschilder zu den derzeitigen Renovierungsarbeiten an der Umzäunung der Kaserne nur einsprachig italienisch sind. in Südtirol müssen aber alle Warnhinweise laut Dekret des Präsidenten Nr. 574 von 1988 zweisprachig sein.

Die Bauarbeiten bei der Kaserne, in der auch das Legionskommando und damit die höchste Vertretung der Carabinieri in Südtirol untergebracht ist, werden noch knapp zwei Wochen andauern. Deshalb müssen die einsprachigen Schilder, besonders auch jene einsprachigen zur Sicherheit, unverzüglich ausgetauscht werden, so der Südtiroler Heimatbund in seiner damaligen Aussendung.

Es nützt wenig, wenn zur Zweisprachigkeitspflicht die „Vereinigung Art. 6“ gegründet wird, die sich um den verfassungsmäßigen Minderheitenschutz bemüht und die Landesregierung ein Abkommen mit dem Regierungskommissariat zu den Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht unterzeichnet.

Es ist begrüßenswert, dass die Stadtpolizei Bozen den Sachverhalt überprüft hat und die Beschilderung nun zweisprachig ist.

In einer E-Mail hat die Stadtpolizei ihren Einsatz mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Lang,
bezugnehmend auf Ihre Mitteilung möchte ich Ihnen mitteilen, dass unsere Streife am 06.11.2025 einen Einsatz in der Drususallee durchgeführt hat. Die Beschilderung ist nun zweisprachig angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Der SHB möchte sich für diesen Einsatz bedanken, auch wenn die deutsche Sprache nur klein und fehlerhaft auf den Schildern zu finden ist. Es braucht endlich empfindliche Geldstrafen und ein energisches Einschreiten der Zuständigen bei Sprachverletzungen!

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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