Heimatbund droht mit Verwaltungsgericht: Einsprachige Beschilderung bei Baustelle Meraner Kreuzung / Puccini Allee

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Wie so oft kontrolliert  die Gemeinde Bozen nicht  die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung der von ihr genehmigten  Baustellen. So wurden von der beauftragten Firma aus Salasch/ Salasco  bei der Meraner Kreuzung/ Puccini Allee nur einsprachige Sicherheits-, Umleitungs- und  Hinweisschilder angebracht. Der Südtiroler Heimatbund fordert die Gemeinde Bozen umgehend dazu auf, die Baufirma zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen anzuhalten. Ansonsten will er das Verwaltungsgericht einschalten.

Obmann Roland Lang bezeichnet es als peinlich, dass gerade Luigi Spagnolli immer betont, der Bürgermeister aller Bozner sein zu wollen. Anscheinend hört diese Aussage aber bereits bei der Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache  auf. Auch die Stadträtin für Mobilität, Frau  Judith Kofler Peintner, wäre gefordert, die Zweisprachigkeitspflicht bei Straßensperrungen und Umleitungen zu überprüfen. Als SVP Gemeinderätin müsste ihr Einsatz auch dem Schutz der deutschen bzw. ihrer eigenen Muttersprache gelten.

Der Südtiroler Heimatbund weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verlangt z.B. bei Konzessionsunternehmen ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in der Höhe von Euro 516,47 bis Euro 2.582,28.

Sollte die Beschilderung nicht innerhalb 48 Stunden zweisprachig  angebracht werden, so wird der Südtiroler Heimatbund beim Verwaltungsgericht in Bozen eine Beschwerde einreichen und einen Baustopp bis zur Umsetzung der rechtlich vorgesehenen zweisprachigen Beschilderung beantragen.

Roland Lang,
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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