Heimatbund ersucht SVP um Klärung

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logo_shb_350.jpgIn einem offenen Brief an Parteiobmann Theiner und die Parteileitung der SVP ersucht der Südtiroler Heimatbund (SHB) um Aufklärung über das Bündnis der SVP mit Patt und PD. Anlass dazu ist einerseits der mehr als schwammige Text des Abkommens sowie das mit diesem geplante „Dritte Autonomiestatut“, das weit über ein gewöhnliches Wahlbündnis hinausgeht.


Abgesehen davon, dass es keiner
Partei zusteht, Entscheidungen zu treffen, die das Wohl und die Zukunft
aller betreffen, möge der Parteiobmann der SVP sich die Zeit nehmen,
diesen Brief ehrlich zu beantworten, so Roland Lang, Obmann des SHB.
Denn was genau im „Dritten Autonomiestatut“ stehen soll, welche
Anpassungen an die Verfassung (Schreckgespenst staatliche
Koordinierungsbefugnis) und wie das „Dritte Autonomiestatut“ eine
internationale Verankerung erfahren soll, geht uns alle an.

An die
Parteileitung
der Südtiroler Volkspartei (SVP)
z. H. Herrn Parteiobmann
Dr. Richard Theiner
Brennerstr. 7/a

39100 Bozen

Offener Brief an die Parteileitung der SVP bezüglich der Zukunft unseres Landes

Sehr geehrter Herr Parteiobmann,
sehr geehrte Damen und Herren der Parteileitung!

Sie haben ein Wahlabkommen mit dem „Partito Democratico“ (PD) und dem „Partito Autonomista Trentino Tirolese“ (PATT) abgeschlossen und abseits des Landtages darin einige weitreichende Festlegungen in Bezug auf die Zukunft unseres Landes getroffen.

Im „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) sind wir der Meinung, dass eine öffentliche Erörterung demokratiepolitisch notwendig ist. Daher richte ich als Obmann des SHB diesen „Offenen Brief“ an Sie und bitte darum, Ihre Antwort ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich machen zu dürfen.

Die aktuelle Rückverweisung des Südtiroler Integrationsgesetzes durch den italienischen Verfassungsgerichtshof ist ein aktueller Anlass, das von Ihnen getroffene Wahlabkommen näher zu betrachten.

Es soll ein Aufbruch in Richtung „Vollautonomie“ zu einem „international verankerten dritten Autonomiestatut“ sein. Das Wahlabkommen scheint mir in seiner Textierung eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung ohne nähere Präzisierungen wichtiger Punkte zu sein. Das Papier enthält keine Grundsätze und keine Zielvorgaben für das in Aussicht gestellte „Dritte Autonomiestatut“. Wie dieses inhaltlich aussehen soll, ist aus meiner Sicht in dem „Abkommen“ nicht näher definiert.

Ich bitte Sie um Ihren Widerspruch und um die entsprechende Aufklärung, falls ich hier irren sollte.

Der Programmpunkt 1 des Wahlabkommens, die „Abänderung des Autonomiestatuts, um dieses an die inzwischen erfolgten Verfassungsänderungen und an die neuen Erfordernisse der Entwicklung und des Ausbaus der Sonderautonomien anzupassen“, ist aus meiner Sicht so allgemein gehalten, dass zumindest ich daraus nicht erkennen kann, zu welchen Änderungen und Neuheiten in Bezug auf das künftige „Dritte Autonomiestatut“ sich die Unterzeichner mit ihrer Unterschrift hier verpflichtet haben.

Vielleicht können Sie uns hier nähere Aufschlüsse geben! Ich bitte Sie darum!
Sorgen macht mir in dem Programmpunkt 1 des Wahlabkommens die Ankündigung, das Autonomiestatut „an die inzwischen erfolgten Verfassungsänderungen“ anzupassen.

Viele Südtiroler und auch wir befürchten hier eine Kapitulation der SVP vor den bisherigen und den künftigen Autonomieaushöhlungen.
Bereits das Autonomiestatut von 1972 hatte in den Artikeln 4 und 8 verfügt, dass der autonomen Gesetzgebung durch die Beachtung folgender Punkte Schranken gesetzt sind:
Übereinstimmung mit der Verfassung; Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates; Achtung der internationalen Verpflichtungen;  Achtung der nationalen Interessen; Achtung der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik.
Damit verfügt der Staat über eine Vielzahl von Eingriffsmöglichkeiten und kann diese durch geeignete Verfassungsänderungen auch ausweiten. Das Verfassungsgesetz Nr. 3 des Jahres 2001 hat diese Eingriffsmöglichkeiten auch tatsächlich erweitert und in Artikel 117 der Staatsverfassung zahlreiche wesentliche Bereiche festgelegt, in denen der Staat die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis ausübt.
Das genannte Verfassungsgesetz Nr. 3/2001 räumt außerdem dem Staat in den Bereichen der Gesetzgebung, Verwaltung, der Verordnungsgewalt und der Ersatzgewalt eine dominierende Rolle ein, indem es dem Staat die „Festlegung der grundlegenden Prinzipien“ zuspricht. Auch damit ist Südtirols Autonomie nicht nur der römischen Gesetzgebung, sondern auch den ausufernden Interpretationen des italienischen Verfassungsgerichtshofes ausgeliefert, der bereits dutzende Autonomiebeschneidungen vorgenommen und jetzt  das Südtiroler Integrationsgesetz in einer Reihe von Punkten für verfassungswidrig erklärt hat.
Mit dem „Abkommen“ zwischen SVP und PD soll nun die bestehende Autonomie an diese schlimme Rechtslage angepasst werden.
Wenn eine solche Anpassung dann auch noch „international verankert“ würde, so würden damit auch die staatlichen Eingriffsrechte und die damit verbundene Praxis des Verfassungsgerichtshofes für die Zukunft anerkannt und „verankert“ werden.

Bitte widersprechen Sie mir energisch, wenn ich mit dieser beunruhigenden Sicht falsch liegen sollte!

Einige Mitbürger befürchten, dass die „Südtiroler Volkspartei“ eine Änderung dieser schlimmen Rechtslage – die jahrelang öffentlich als weltbeste und vorbildliche Autonomie gepriesen worden war – nicht für möglich hält und deshalb auch mit dem vorliegenden Wahlabkommen darauf verzichten will.
Auch hier bitte ich um Widerspruch, falls diese Sicht falsch sein sollte!
Nun darf ich den Punkt der in Aussicht gestellten künftigen „internationalen Verankerung“ der Autonomie ansprechen:
Wenn diese erst in Zukunft herbeigeführt werden soll, dann stellt sich die Frage, von welcher „internationalen Verankerung“ die SVP-Politiker bisher gesprochen haben?
Hat es eine solche wirksame „internationalen Verankerung“ bislang nicht gegeben? Alle bedeutenden SVP-Landespolitiker haben aber das Vorhandensein einer solchen immer behauptet. Der ehemalige Parteiobmann Dr. Riz hat sogar gegenüber der Presse erklärt, er persönlich habe sie herbeigeführt und verwirklicht. Landeshauptmann Dr. Durnwalder hat unter Hinweis auf diese „internationalen Verankerung“ Rom sogar mit dem Einschreiten der Schutzmacht Österreich bei Autonomieverletzungen durch Premierminister Monti und seine Regierung gedroht!

Hierzu bitte ich Sie um Aufklärung! War die bisherige „Verankerung“ entgegen allen SVP-Deklarationen doch nicht wirksam?

Und wie soll eine künftige „internationalen Verankerung“ nun genau aussehen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Südtiroler und betroffene Bürger  hier gerne Näheres wissen möchten. Deshalb bitte ich Sie um Auskunft!
Ich persönlich befürchte, dass sich im römischen Parlament keine Zweidrittelmehrheit finden lässt, die per Verfassungsgesetz auf die Eingriffsrechte des italienischen Staates verzichtet, die Bestimmungen einer Südtirol-Autonomie international einklagbar und Änderungen von Autonomiebestimmungen von einer österreichischen Zustimmung abhängig machen wird!

Hoffentlich sind meine Zweifel und Befürchtungen unberechtigt! Es würde mich und zahlreiche Mitbürger sehr freuen, wenn Sie uns mitteilen würden, wie die von Ihnen ins Auge gefasste „internationale Verankerung“ als wirksames Instrument zur Sicherung der Autonomie funktionieren soll!

Ich bitte Sie um Ihre Mitteilung zu den angesprochenen Punkten und ich verbleibe

Mit freundlichen Grüßen!

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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