Der Südtiroler Heimatbund ist erfreut darüber, dass der Prozess gegen 46 venetianische Patrioten für alle Beteiligten mit einem vollen Freispruch beendet wurde. Alle Angeklagten wurden in Rovigo vom Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung freigesprochen. Damit wurde von einem italienischen Gericht erneut bestätigt, dass das Streben nach Freiheit in Italien keinen Strafbestand darstellt, so SHB-Obmann Roland Lang.
Wir gratulieren unseren Freunden und Patrioten in Venetien, besonders Patricia Badii und Franco Rocchetta, aber auch allen anderen politisch Verfolgten zum erfolgten Freispruch. Gleichzeitig verneigen wir uns vor den Mitangeklagten Doddore Salvatore Meloni und Roberto Abeni, die nur mehr als Tote rehabilitiert wurden.
Italien hat mit der Ratifizierung der Menschenrechtspakte von 1966 am 25.10.1977 als Gesetz Nr. 881 das Recht auf Selbstbestimmung anerkannt. Damit ist das Streben nach Selbstbestimmung keineswegs ein Kapitalverbrechen, sondern ein Menschenrecht ist. Dieses Menschenrecht wird immer lauter, und kann auf Dauer keiner Volksgruppe vorenthalten werden, die nichts mit dem fremdnationalen Staat, dem sie angehört, zu tun hat, so der SHB.
Daher fordert der Südtiroler Heimatbund, der sich mit seinen Freunden in Venetien solidarisch zeigt, die Südtiroler Landesregierung auf, endlich mit dem italophilen Schmusekurs aufzuhören und Schritte für die Freiheit, gleichzusetzen mit der Selbstbestimmung Südtirols, in die Wege zu setzen. Die noch nicht geborenen Generationen werden dankbar sein. Das Endergebnis der bevorstehenden Landtagswahlen kann ein erster Gradmesser sein, schließt Lang.