Jahrtag: Unterschrift Italiens unter die Menschenrechtspakte am 25. Oktober 1977

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Mit der Unterschrift unter die Menschenrechtspakte hat Italien am 25. Oktober 1977 die Selbstbestimmung eines jeden Volkes als Recht anerkannt, schreibt Bundesobmannstellvertreter Roland Lang in einer Stellungnahme.

Vor genau 30 Jahren hat Rom damit das Recht jedes Volkes auf Freiheit nicht nur anerkannt sondern zum Jus Cogens erklärt: -„Die Vertragsstaaten…. haben entsprechend den Bestimmungen der Charta der UN die Verwirklichung auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten." (Art. 3 der Menschenrechtspakte)


War die Forderung nach Selbstbestimmung vor 30 Jahren noch ein Anschlag auf die Einheit des Staates, mit lebenslangem Zuchthaus geahndet, so ist sie seit 30 Jahre Recht und Gesetz. Die Zeit prägt die Waffen. So, wie die Zeit der Sensen und Stutzen von 1809 bzw. des Dynamits als letztes Mittel des Freiheitskampfes vorbei ist, so gehört auch jene der Paketautonomie zum größten Teil der Vergangenheit an. Die heutigen Waffen sind die Menschenrechte.


Der weltweit anerkannte Völkerrechtler Prof. Dr. Felix Ermacora stellte dazu fest: „Keine Macht der Erde kann einem Volk auf die Dauer die Selbstbestimmung verweigern, auch Italien den Südtirolern nicht, aber wollen und verlangen muss man sie!" Gerade die gegenwärtigen politischen Verhältnisse in Rom wären eine Sternstunde, um endlich das Freiheitsanliegen des Südtiroler Volkes aufs Tapet zu bringen bzw. es zu fordern. Freiheit wird nicht geschenkt! „Tut doch um Gotteswillen endlich einmal etwas Tapferes!" (Huldreich Zwingli)


Roland Lang
Bundesobmann-Stellvertreter des Südtiroler Heimatbundes
23. Oktober 2007

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