Poste Italiane: Endlich auch auf Deutsch

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Nachdem die italienische Post Ende August Roland Lang die Mitteilung, dass er im Postamt ein Einschreiben abholen soll, nur in italienischer Sprache zukommen ließ, hat der Obmann des Südtiroler Heimatbundes bei der Gemeinde Terlan eine Beschwerde wegen Verletzung der Zweisprachigkeit eingereicht. Mit Erfolg- vor einigen Tagen kam eine ähnliche Mitteilung in deutscher und italienischer Sprache.

Bekanntlich ist auch die Post zur Zweisprachigkeit verpflichtet, so der Südtiroler Heimatbund. Dieses Recht wurde bereits im Pariser Vertrag 1946, also vor  68 Jahren, festgeschrieben.

So steht unter Art. 1 b: „Gleichberechtigung der deutschen und italienischen Sprache in öffentlichen Ämtern und amtlichen Urkunden …“

Auch wenn damit wieder einmal der Gebrauch unserer Muttersprache bei den „Poste Italiane“ erkämpft werden konnte, so ist der deutsche Text mit dem „Hinweis auf lagernde Korrespondenz“ leider nicht fehlerfrei.

So befindet sich das Ufficio in Terlano, was weiter unten zum „Büro: Terlano“  statt zum Postamt Terlan wird.  Auch die Adresse des Postamtes ist recht verwirrend: Befindet es sich doch in der „Via Niederthor 1“ in „39018 Bolzano“ statt in Terlan.

Auch die Bürozeiten des Postamtes sind recht eigenartig angegeben:

“ -Aus Mo zu FR aus 08.15 zu 13.45
– SA aus 08.15 zu 12.45“

Alles klar?

Üblicherweise werden der Name und die Anschrift des Betroffenen in der deutschen Sprache  mit großen Anfangsbuchstaben geschrieben. Ob das den „Poste Italiane“ entfallen ist?

Trotzdem ist es wieder einmal gelungen, den Gebrauch der deutschen Sprache bei den  „Poste Italiane“ einzufordern. Leider haben viele Südtiroler nicht die nötige Standfestigkeit, um ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache bei der Post und in den  öffentlichen Ämtern entschieden einzufordern,  so der Südtiroler Heimatbund. Obwohl uns dieses Recht seit knapp 70 Jahren zusteht!

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

 

Post-Zweisprachige-Belege

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