Verdienstkreuz: Ehrung, wem Ehrung gebührt …

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zett_ehrungen_2012.jpg… oder auch nicht. Unglaublich: In Südtirol befindet eine „Geheimgesellschaft“ darüber, wer sich mit einem Verdienstkreuz oder einer anderen Landesehrung schmücken darf. Alles öffentlich, alles  durchsichtig; das ist ein Leitsatz unseres Informationszeitalters, in dem schon 15-Jährige auf Facebook ihr Innerstes nach außen kehren. Und so hat sich auch die moderne Politik im Lichte des Zeitgeistes auf die Fahnen geschrieben, ihre  Entscheidungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, neudeutsch transparent zu machen. Doch nicht überall ist das so.

Wenn es um die Tiroler Ehrenzeichen und ihre Vergabe geht, gelten
Gesetze aus einer längst vergangenen Zeit. Gewiss, wenn alljährlich am
Hochunserfrauentag in Innsbruck wieder Verdienstkreuze und -medaillen
vergeben  werden, dann wundert sich niemand, wenn damit Personen geehrt
werden, die sich uneigennützig ums Gemeinwohl verdient gemacht haben,
wie an diesem 15. August beispielsweise Don Giancarlo Bertagnolli, der
Gründer des Vereins zur Suchtbekämpfung „La strada – Der Weg“. Dem
stehen allerdings  Ehrungen gegenüber, die in der Bevölkerung allenfalls
ein Kopfschütteln hervorrufen. Das sind jene, für die es als Verdienst
scheinbar genügt, langjähriges Mitglied einer Musikkapelle oder
Bürgermeister einer Gemeinde zu sein.

Doch wie kommen diese umstrittenen Ernennungen zustande?
Heimatbund-Obmann Roland Lang hat beim Tiroler Landesinstitut in Bozen
nachgefragt, das die Ansuchen per Formular entgegennimmt. Demnach
entscheiden acht Personen  im Rahmen einer Kuratoriumssitzung über die
Nominierungen. Immerhin weiß man, dass den Vorsitz  Landesrätin Sabina
Kasslatter Mur führt und drei Mitglieder aus Nordtirol stammen.
Allerdings: „Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir die Namen der
Kuratoriumsmitglieder nicht bekannt geben, da wir sie vor direkter
Einflussnahme schützen möchten“, heißt es im Antwortschreiben von
Kulturinstituts-Direktor Peter Silbernagl an den Heimatbund-Obmann. Und
weiter: „Die vom Kuratorium ausgewählten Personen werden dem
Landeshauptmann von Südtirol vorgelegt, der dann die endgültige
Entscheidung trifft.“

Roland Lang kritisiert, dass also „niemand geehrt werden kann, der dem
Landeshauptmann nicht genehm ist“. Auch das Kuratorium, die „löbliche
Geheimgesellschaft verdienter Persönlichkeiten“, ist ihm suspekt. Lang:
„Es ist nicht bekannt, ob und wieweit seine Mitglieder von der Gunst der
Politik abhängig sind.“ Würde man den Grundsätzen des Kulturinstituts
folgen, müsse man jegliches Entscheidungsgremium im Land unter
Geheimhaltung stellen. Dass dies mit einer offenen und demokratischen
Verwaltung nichts zu tun habe, liegt für den Heimatbund-Obmann auf der
Hand. Er fordert, die  Anträge auf Ehrung sowie die Namen der
begutachtenden Personen und die Entscheidungen samt Begründungen im
Internet öffentlich zu  machen. Schließlich, so Lang, sei das Land kein
absolut regiertes Fürstentum und auch nicht Privateigentum der
Politiker.

Quelle: Zett – Die Zeitung am Sonntag vom 5. August 2012

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