Vor 50 Jahren: 27. April 1961 – Der Senat beschloss Vertreibung von Südtirolern!

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kerschbaumer_comploier_2011.jpgAm 6. Februar 1961 bringen italienische Senatoren ein Gesetz „Zur Ausbürgerung italienischer Staatsbürger, die sich der Republik gegenüber untreu verhalten“ im römischen Senat ein, welches den willkürlichen Entzug der Staatsbürgerschaft von Südtirolern auf rein administrativem Wege ermöglichen soll. Die regierungsnahe römische Tageszeitung „Il Tempo“ , so Roland Lang vom Südtiroler Heimatbund, schrieb dazu,  dass bereits die Ausweisung von lediglich 10.000 „nazistischen Agitatoren“ die Ruhe in Südtirol wieder herstellen würde. Eine Massenvertreibung von 200.000 deutschen Südtirolern sei gar nicht notwendig.


Am 27. April 1961 wird das Gesetz von Vertretern der „Democrazia
Cristiana“ (DC) im Senat eingebracht und beschlossen, nun fehlt nur noch
die Bestätigung durch die Abgeordnetenkammer.

Am 8. Mai 1961 findet im österreichischen Bundeskanzleramt eine
Südtirol-Besprechung statt, an der auch Landeshauptmann  Magnago
teilnimmt. Außenminister Dr. Bruno Kreisky betont „den Ernst dieser
Frage“ und erklärt, er halte dies „für ein furchtbar gefährliches
Gesetz“, durch welches Italien Südtiroler „recht- und staatenlos“ machen
könne. Landesrat Dr. Alfons Benedikter erklärt: „Die Sache ist derart
ernst, dass sie, unabhängig von den Autonomieverhandlungen, Gegenstand
weiterer Verhandlungen sein müsste.“ Auch Dr. Magnago spricht von der
„Absicht der italienischen Regierung, unsere Leute recht- und staatenlos
zu machen.“ Dadurch sei die Lage in Südtirol sehr gespannt. Notfalls
müsse man bis vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gehen.

Damit war der Weg zur „Feuernacht“ vorgezeichnet, welche auch das
Vorhaben des Ausbürgerungsgesetzes auf den Müllhaufen der Geschichte
befördert hat. Es kam Gott sei Dank nie zur Bestätigung durch die
römische Abgeordnetenkammer. 

Roland Lang 
Obmannstellvertreter des Südtiroler Heimatbundes

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