Nach dem Teileinsturz des Bozner Justizpalastes forderte Kammerabgeordnete Alessandro Urzí am 6. September 2026 im römischen Parlament den originalgetreuen Wiederaufbau des faschistischen Monumentalbaus. Der Südtiroler Heimatbund weist dieses Ansinnen entschieden zurück. Gestützt auf eine rechtliche Einschätzung von Rechtsanwalt Nicola Canestrini warnt SHB-Obmann Roland Lang vor einer geschichtspolitischen Bankrotterklärung.
„Es ist eine ungeheuerliche Kampfansage, im Jahr 2026 die Zeichen einer Gewaltherrschaft mit öffentlichen Geldern neu aus dem Stein hauen zu wollen“, schießt SHB-Obmann Roland Lang scharf gegen Urzí. „Das zerstörte Iustitia-Relief ohne Augenbinde war kein argloser Bauschmuck, sondern reine Herrschaftssymbolik, die den Blick provokant auf die einstige faschistische Parteizentrale richtete. Wer das eins zu eins nachbauen will, betreibt keine Denkmalpflege, sondern beweist tiefste Ewiggestrigkeit!“
Rückendeckung erhält der Heimatbund von einer rechtlichen Einschätzung des bekannten Strafverteidigers Nicola Canestrini. Dieser stellt in seiner Expertise unzweideutig fest: Es gibt keine gesetzliche oder denkmalrechtliche Pflicht für eine originalgetreue Rekonstruktion („com’era, dov’era“) des eingestürzten Mitteltrakts.
Laut Canestrini haftet der Denkmalwert an der authentischen Substanz – eine Kopie im Jahr 2026 käme einer historischen Fälschung („falso storico“) gleich. Mehr noch: Eine Neuanfertigung des faschistischen Propagandaprogramms durch die öffentliche Hand widerspricht der antifaschistischen Grundentscheidung der italienischen Verfassung sowie der Pflicht zur Unparteilichkeit der Gerichtsbarkeit.
„Der Staat darf sich nicht selbst widersprechen. Was am einen Ende des Gerichtsplatzes mit den – wenn auch halbherzig zitierten – Worten von Hannah Arendt demokratisch überschrieben wurde, darf am anderen Ende nicht neu in Stein gemeißelt werden“, sagt Lang und verweist auf die rechtlichen Kernpunkte. Der SHB fordert daher, dem „Südtiroler Modell“ zu folgen: Kubatur und Fassade können städtebaulich modern gelöst werden, doch ein Comeback der faschistischen Lobpreisung ist tabu.
Zudem bietet das Geschehen die historische Chance, die bislang verschleppte Pflichtaufgabe nachzuholen: Die unbeschädigte, provozierende und kämpferische lateinische Inschrift („PRO ITALICO IMPERIO…“) muss nach Ansicht des Südtiroler Heimatbundes entweder endgültig auf dem Müllhaufen der Geschichte landen oder dauerhaft und unübersehbar mehrsprachig kontextualisiert werden.
„Der Teileinsturz des Justizgebäudes war ein Unfall, während Urzís Forderung ein Anschlag auf die demokratische Kultur Südtirols ist“, schließt Lang. „Wir werden uns mit allen verfügbaren Mitteln wehren, damit das Gericht im 21. Jahrhundert nicht wieder mit der Fratze des Faschismus neu tapeziert wird!“
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes