Sprachverletzung bei Beschilderung der Baustelle – Entscheidung liegt nun bei Verwaltungsgericht

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Nachdem die Beschilderung bei der Baustelle Meraner Kreuzung/ Puccini Allee in Bozen trotz mehrfacher Aufforderung nicht zweisprachig angebracht wurde, hat Obmann Roland Lang im Auftrag des Südtiroler Heimatbundes (SHB) am 3. Dezember eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde Bozen hinterlegt. Es ist  dies die erste Beschwerde überhaupt beim Verwaltungsgericht, die sich nicht auf ein einsprachiges Dokument, sondern auf eine öffentliche Beschilderung bezieht. Das Verwaltungsgericht wird wird über die Sprachverletzung am 13. Jänner in einer nichtöffentlichen Verhandlung urteilen.

Auch wenn die Stadträtin für Mobilität in einem Brief an den SHB- Obmann gleich nach der Eingabe beim Verwaltungsgericht erklärte, dass sie im Sinne von Bürgernähe und einer bemühten Zusammenarbeit ihre Mitarbeiter gebeten habe, bei der Baufirma zu intervenieren, um die Beschilderung in Ordnung zu bringen, wurden die meisten Schilder nur in italienischer Sprache belassen. Nur zwei Schilder wurden zweisprachig angebracht. Dies stellt keinesfalls eine, wie vom Gesetz vorgeschriebene,  gleichwertige zweisprachige Beschilderung dar, so  Roland Lang.

Auch der Hinweis von Stadträtin Judith Kofler Peintner, dass allein die Baufirma für die Zweisprachigkeit der Tafeln zuständig sei, ist relativ, da die Gemeinde Bozen für die Überwachung der Baustellen innerhalb der Gemeindegrenzen zuständig ist. Jeder, der einmal in Bozen einige Quadratmeter öffentlichen Grundes für einige Tage besetzen musste, kann ein Lied davon singen, wie genau alle Vorschriften überprüft werden. Unter „Vorschriften/ Aushubarbeiten auf öffentlichem Grund“ in den Internetseiten der Gemeinde Bozen steht es klar und deutlich unter den technischen Vorschriften, Punkt 5:

„Schilder:
Die Schilder mit gelbem Hintergrund sind mit Rückstrahlfolie und mit Aufschriften in beiden Landessprachen zu versehen. Beschädigte oder schlecht leserliche Schilder werden unverzüglich ersetzt.

Nachdem der SHB bereits im Herbst dieses Jahres vor dem Verwaltungsgericht Bozen mit einem Urteil wegen eines nur einsprachigen italienischen Briefes einer Autoversicherung an einen deutschen Kunden die Bestätigung erhielten, dass auch Versicherungen an die Zweisprachigkeitspficht gebunden sind, möchten wir auch mit dieser Eingabe dem Gesetz, beide Landessprachen gleichwertig zu behandeln, aktiv nachhelfen. Selbstverständlich ist uns die konkrete Verwendung der dritten Landessprache in den ladinischen Tälern auch ein Anliegen.

 

Der gleichwertige Gebrauch der Landessprachen ist eine Grundsäule der Autonomie. Und der Respekt vor der Muttersprache eine Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Volksgruppen, schließt der Südtiroler Heimatbund seine Medienmitteilung ab.

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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